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   BVerwG, 08.10.1981 - 6 B 72.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,5344
BVerwG, 08.10.1981 - 6 B 72.81 (https://dejure.org/1981,5344)
BVerwG, Entscheidung vom 08.10.1981 - 6 B 72.81 (https://dejure.org/1981,5344)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Oktober 1981 - 6 B 72.81 (https://dejure.org/1981,5344)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 144.59

    Möglichkeit einer Kriegsdienstverweigerung durch jugendliche Wehrpflichtige -

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1981 - 6 B 72.81
    Bei der Erörterung der unterschiedlichen Stellungnahmen, die der Kläger im Verwaltungsverfahren und während seiner Vernehmung als Partei zu dem sog. "Bomberfall" abgegeben hat, ist das Verwaltungsgericht entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht von einem Maßstab ausgegangen, der von den das Urteil vom 24. Juli 1959 - BVerwG 7 C 144.59 - (BVerwGE 9, 100 [101]) tragenden rechtlichen Erwägungen abweicht.

    Daß das Verwaltungsgericht damit nicht von der in BVerwGE 9, 100 veröffentlichten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen ist, liegt auf der Hand.

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1981 - 6 B 72.81
    Es bedarf vielmehr der konkreten Feststellung, daß eine solche Gewissensentscheidung tatsächlich getroffen worden ist (BVerwGE 55, 217 [219]).
  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 08.10.1981 - 6 B 72.81
    Diese Ausführungen und die in ihnen sichtbar werdenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts stehen nicht im Widerspruch zu dem Teil der Begründung des Urteils vom 3. Oktober 1958 - BVerwG 7 C 235.57 - (BVerwGE 7, 242 [246 f.]), auf den die Beschwerde die Abweichungsrüge stützt.
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